Seit 2012 gelten Neuerungen im Bundeskinderschutzgesetz, welche im Landkreis Rastatt über den Jugendhilfeausschuss überwacht werden; es handelt sich dabei um den §72a SGB VIII.
Durch entsprechende Maßnahmen soll der Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen im Ehrenamt gewährleistet werden und somit Straftaten gegen die sexuelle Selbsbestimmung verhindert werden wie z.B. Misshandlungen und sexueller Mißbrauch.
Ebenso gilt es, alle Vereinsmitglieder, insbesondere diejenigen, die in der Jugenbetreuung und-ausbilung tätig sind, in diesem Thema zu sensibilisieren: wir orientieren uns dabei am Leitfaden des Bundes Deutscher Blasmuikverbände: Verhaltenskodex.
Da Prävention immer besser ist als Schadensbegrenzung und/oder das “Warten auf einen konkreten Fall” haben wir, die “Grünen Jäger”, kürzlich eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landratsamt Rastatt abgeschlossen und befinden uns in der konkreten Umsetzung entsprechender Maßnahmen u.a.: alle in der Ausbildung tätigen internen und externen Ausbilder und Betreuer haben ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vor zu legen.