Jugendschutz

Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat bei den Grünen Jägern hohe Priorität. Eltern sollen sich darauf verlassen können, dass ihre Kinder bei uns gut aufgehoben sind – im Probebetrieb, in der Ausbildung und auf allen Veranstaltungen.

Erweitertes Führungszeugnis & Bundeskinderschutzgesetz

Wir setzen die Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes (§ 72a SGB VIII) konsequent um. Alle in der Ausbildung und Jugendbetreuung tätigen internen und externen Ausbilder und Betreuer legen ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vor. So stellen wir sicher, dass einschlägig vorbestrafte Personen im Ehrenamt ausgeschlossen sind.

Grundlage ist eine Vereinbarung mit dem Landratsamt Rastatt; inhaltlich orientieren wir uns am Verhaltenskodex des Bundes Deutscher Blasmusikverbände (BDB). Für uns gilt: Prävention ist besser als Schadensbegrenzung.

Wie wir diese Vorgaben eingeführt haben, beschreibt unser Beitrag „Umsetzung gesetzlicher Vorgaben“ (2016).

Ausgezeichnet als „jugendfreundlicher Verein“

Ende 2017 / Anfang 2018 haben wir den Zertifizierungsprozess zum „jugendfreundlichen Verein“ durchlaufen und im Frühjahr 2018 erfolgreich abgeschlossen. Die Auszeichnung steht im Zusammenhang mit „HaLT“, einem Suchtpräventionsprojekt des Landkreises Rastatt für Jugendliche.

Die Grundlage unserer Arbeit bildet unser Regelwerk für den jugendfreundlichen Verein.

Die feierliche Übergabe des Zertifikats beschreibt unser Beitrag „Zertifikatsübergabe ‚jugendfreundlicher Verein‘“ (2018).

Relevante Beiträge

Jugend

Umsetzung gesetzlicher Vorgaben

Seit 2012 setzen wir die Vorgaben des Bundeskinderschutzgesetzes (§ 72a SGB VIII) konsequent um – mit erweitertem Führungszeugnis für alle Ausbilder und Betreuer.

↑ Jugend