Umsetzung gesetzlicher Vorgaben

Umsetzung gesetzlicher Vorgaben

Seit 2012 gelten Neuerungen im Bundeskinderschutzgesetz, welche im Landkreis Rastatt über den Jugendhilfeausschuss überwacht werden; es handelt sich dabei um den § 72a SGB VIII.

Durch entsprechende Maßnahmen soll der Ausschluss einschlägig vorbestrafter Personen im Ehrenamt gewährleistet und somit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – wie Misshandlungen und sexueller Missbrauch – verhindert werden.

Ebenso gilt es, alle Vereinsmitglieder, insbesondere diejenigen, die in der Jugendbetreuung und -ausbildung tätig sind, für dieses Thema zu sensibilisieren. Wir orientieren uns dabei am Verhaltenskodex des Bundes Deutscher Blasmusikverbände (BDB).

Da Prävention immer besser ist als Schadensbegrenzung oder das „Warten auf einen konkreten Fall“, haben wir, die „Grünen Jäger“, eine entsprechende Vereinbarung mit dem Landratsamt Rastatt abgeschlossen und setzen die vereinbarten Maßnahmen um. Unter anderem legen alle in der Ausbildung tätigen internen und externen Ausbilder und Betreuer ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vor.