Fronleichnam unter dem NS-Regime
1937 verbot die NS-Kreisleitung allen Vereinen die Teilnahme an der Fronleichnamsprozession. Unsere Musiker spielten dennoch – mit Folgen.
Im Jahr 1937, unter dem Dritten Reich, gab es Reibereien zwischen Staat und Kirche. Die Kreisleitung untersagte allen Vereinen des Kreisgebiets das Spielen bei der Fronleichnamsprozession. Der zweite Vorstand Hermann Rauber unterrichtete die Musiker in der Probe über das Verbot.
Doch die Musiker vertraten die Ansicht: Solange die Musikkapelle besteht, wird an Fronleichnam gespielt. Die Sache hatte ein Nachspiel – der Zuschuss der Gemeinde wurde gestrichen, und schlimmer noch: Der zweite Vorstand musste bei der Kreisleitung in Bühl vorsprechen und wurde für einige Tage eingesperrt.
Als die Musiker davon erfuhren, lösten sie aus Protest die Kapelle auf. Es folgte eine Aussprache, in der man sich einigte und der Zuschuss wieder gewährt wurde – man hatte eingesehen, dass es ohne Musik nicht geht. Wie sich herausstellte, war unsere Kapelle die einzige des ganzen Kreises, die gespielt hatte. Pfarrer Heimburger kam in die nächste Probe, bedankte sich, schüttelte jedem die Hand und überreichte jedem ein Buch mit Widmung.